SC Dahenfeld 1946 e.V.
Unser Dorf - Unser Verein - Unsere Leidenschaft

Für den SC Dahenfeld gelten für sportliche Aktivitäten ab dem o.g. Datum die folgenden Anweisungen / Bedingungen. Im Vorfeld sei erwähnt, dass die Aufnahme des Trainingsbetriebes jedem/r Übungsleiter/in und Trainer/in freigestellt ist. Sobald aber begonnen wird, müssen die entsprechenden Vorgaben zwingend eingehalten werden. Die neueste Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) sowie die zehn Leitplanken des DOSB (beide im Anhang) bilden die Grundlage. Für den Fußball ergänzt um die 27-seitige WFV – Info!

  •  Sollten die Teilnehmerzahl größer 5 sein, ist eine Gruppenaufteilung erforderlich. Abstand bzw. Platzangebot jeder Gruppe 30x30 Meter
  • Alle Teilnehmer kommen in Sportkleidung und gehen in derselben
  • Kein Körperkontakt untereinander und auch keine Kontakte unter den Gruppen
  • Die angegebenen Ausschlusskriterien nach § 2 sind einzuhalten bzw. im Vorfeld abzuklären.
  • Ebenso das Führen und Aufbewahren der Teilnehmerliste.
  • Abwaschen des Trainingsmaterials

 Verantworlich für die Einhaltung und Duchführung sind die jeweiligen Übungsleiter/innen und Trainer/innen. Aufgrund der o.g. Aufzählung sind dies:

Yoga             Barbara Brettschneider
Pilates           Dorothee Grimm
Gymnastik     Stefanie Erlewein / Ursula Hintz, Alexander Potocean

Die jeweiligen Trainer melden der Jugendleitung Ihren Trainingsstart und den verantwortlichen Trainer, welcher dann die Verantwortung über das Einhalten der Vorgaben hat. Die komplette Verteilung dieser Mitteilung geht über die Jugendleitung Fußball.

Dahenfeld, den 11.05.2020/24.05.2020
Der Vorstand
Stefan Erlewein / Arnold Heinrich / Maximilian Christ / Timo Dittmann / Simon Pieronczyk

 

Anhang